Zugelassen sind Personenkraftwagen im Sinne der StVZO, deren Baujahr zwischen 1996-2006 liegt, aber auch altersnahe Schätze sind willkommen. Die Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß für den Straßenverkehr zugelassen sein und über eine aktuelle Haupt- und Abgasuntersuchung verfügen.
Wir behalten uns vor Nennungen abzulehnen als auch "Wildcards" für Fahrzeuge jüngeren oder älteren Baujahrs zu vergeben.
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