Zugelassene Fahrzeuge

Älter als 30 Jahre

Zugelassene Fahrzeuge

Zugelassen sind Automobile, die mindestens 30 Jahre alt sind. 
Das Fahrzeug muss den deutschen Bestimmungen für Fahrzeuge im Straßenverkehr uneingeschränkt entsprechen und ordnungsgemäß zugelassen sein. Es muss eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von 1.000.000 Euro besitzen.
Vor dem Start der Veranstaltung wird das Fahrzeug einer Technischen Abnahme unterzogen. Die Technische Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeuges, Kontrolle der Startnummern, Rallyeschilder usw.).

Die Fahrzeuge werden in folgenden Epochen unterschieden:
D bis 1949
E 1950 bis 1964
F 1965 bis 1974
G ab 1975

Abhängig von der Epoche erhalten die Teilnehmer Zeitgutschriften auf Ihre Abweichungen an den Lichtschranken:
Epoche F: 5%, Epoche E: 10%, Epoche D: 20%

Folgende Wertungsgruppen bieten wir an

Wertungsgruppe Sportlich

Gewertet wird die Abweichung an den Lichtschranken 

  • Es gibt keine Einschränkung der zugelassenen Uhren und Geräte.

Wertungsgruppe Légère

Ausfahrt mit dem Angebot an Teamaufgaben und max. zwei Lichtschranken pro Prüfung (für Einsteiger empfohlen)

  • Es gibt keine Einschränkung der zugelassenen Uhren und Geräte.